Publication number:CH340412
Publication date:
1959-08-15
Inventor:
STEINECK RUDOLF DR (CH)
Applicant:
STEINECK RUDOLF DR (CH)
Classification:
- international:G03B19/04; G03B19/02; - european: G03B19/04
Application number:
CHD340412 19560130
Priority number(s):
DEX340412 19550201  

Mosaics

Original Documents 


Description of CH340412


Rollfilm-Aufzugvorrichtung mit Federwerk Bei den meisten üblichen Rollfilmkameras ist es notwendig, nach jeder Aufnahme den Film von Hand weiter zu transportieren. Insbesondere bei Rollfilmen mit Kleinformat, d. h. Filmen von 35 mm Breite, ist ein solcher Filmtransport vor jeder Einzelaufnahme ebenfalls notwendig. Er wird hier zumeist mit dem Aufzug für den Objektivverschluss in der Weise ge kuppelt, dass vor jeder Aufnahme nur eine einzige Einstellbewegung notwendig ist. Hierdurch wird ausserdem eine Verschlusssperre ermöglicht, die Dop pelbelichtungen verhindert. Es ist auch vereinzelt schon versucht worden, die Aufwickelspule für einen Rollfilm mit einem Federwerk zu verbinden, das durch Aufziehen eine grössere Kraftspeicherung gestattet. Dadurch ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, eine gewisse Anzahl von Aufnahmen ohne die Not wendigkeit der Vornahme eines Filmtransportes von Hand vor jeder Einzelaufnahme zu verwirklichen. Es ist dann nur erforderlich, für jede Aufnahme den Auslöser zu betätigen, der mit dem Filmtransport so gekuppelt ist, dass der Rollfilm für jede Aufnahme unter der Kraft der Aufzugfeder um eine Bildbreite weiterbewegt wird.

Bei der Lösung der Aufgabe, ein aufziehbares Federwerk für den Rollfilmtransport zu schaffen, treten besonders grosse konstruktive Schwierigkeiten auf. Es liegt an sich in der Natur der Sache, dass der artige aufziehbare Federwerke für den Rollfilm transport hauptsächlich bei solchen Kameras ge wünscht wird, die kleine Abmessungen besitzen. Ge rade dann aber, wenn mit dem vorhandenen Raum gespart werden muss, ist die Anbringung von uhr- werkartigen Aufzugvorrichtungen, die beispielsweise mit Bandfedern arbeiten, sehr unerwünscht.

Die vorliegende Erfindung hat eine Rollfilm-Auf- zugvorrichtung mit Federwerk zum Gegenstand, die eine grösstmögliche Raumausnutzung gestattet und es daher ermöglicht, die Vorrichtung so klein zu bauen, dass sie in besonders günstiger Weise in Verbindung mit Kleinkameras, z. B. Geheimkameras oder Arm bandkameras, angewendet werden kann.

Die Erfindung besteht darin, dass der Filmauf- wickelzylinder, bei dessen Drehung der Film trans portiert wird, hohl ausgebildet ist und in seinem Innern eine Aufzugfeder trägt, die als axial verlaufende Wendel konstruiert ist. Eine solche Wendel, deren Länge etwa der Spulenlänge, d. h. der Filmbreite ent spricht, lässt sich z.B. aus geeignetem Federmaterial, insbesondere Stahldraht, so herstellen, dass sie bei spielsweise bei Kleinkameras mit einem Bildformat von 14x20 mm eine Kraft zu speichern vermag, die dem Transport von 10, 20 oder gegebenenfalls auch noch mehr Einzelbildern entspricht. - Die Aufzug feder ist zweckmässig so angeordnet, dass sie eine Welle, die mittels eines Knopfes oder eines Rändel- rades von aussen gedreht werden kann, umgibt. Dabei ist vorteilhaft das eine Ende der wendelförmigen Aufzugfeder an dieser Aufzugwelle befestigt, während das andere Ende der Aufzugfeder mittelbar oder un mittelbar an einem trommelartigen Träger für den hohlen Aufwickelzylinder befestigt ist. Die Mantel fläche dieses trommelartigen Trägers ist zweckmässig so beschaffen, dass die Innenseite des hohlen Auf wickelzylinders auf der Mantelfläche dieser Trommel unter Reibung oder Druck aufliegt. Diese Reibung oder dieser Druck ist vorteilhaft so bemessen, dass beim Ablaufen der Aufzugfeder relativ zur feststehenden Aufzugwelle der Aufzugwicklerzylinder mit einer Kraftschlüssigkeit, die für den gesamten Vilmtrans- port und gegebenenfalls zum Aufziehen des Ver schlusses notwendig ist, mitgenommen wird. Zum Abnehmen des Aufwickelzylinders von der Aufzug welle genügt dann eine von Hand ausgeübte Kraft in axialer Richtung, um die Reibungskupplung zwischen der Trägertrommel und dem Aufwickelzylinder zu lösen.

Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstan des wird nachfolgend an Hand der beigefügten Zeich nung näher erläutert. Es stellen dar Fig. 1 eine Seitenansicht der Aufzugvorrichtung bei längs aufgeschnittenem Aufwickelzylinder im Massstab von etwa 4:1, Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie 1-I der Fig. 1, jedoch im Massstab von etwa 8:1, Fig. 3 ein Einzelelement der Gesamtordnung, wiederum im Massstab von etwa 4:1.

In den Fig. 1 und 2 ist eine Aufzugwelle 1 darge stellt. In dieser auf den grössten Teil ihrer Länge hohl ausgebildeten Welle verläuft konzentrisch eine Welle 2, die mit einem Rändelrad 3 in Verbindung steht. Dieses Rändelrad befindet sich jenseits der Aufwickel- vorrichtung an der Aussenseite des Kameragehäuses, das in Fig. 1 mit 4 angedeutet ist. Die Innenwelle 2 ist gegen die Welle 1 in der Weise axial verschiebbar, dass für den eigentlichen Aufziehvorgang das Rändel- rad 3 - ähnlich wie die Krone einer Taschenuhr um mehrere Millimeter herausbewegt werden kann, um ein bequemeres Erfassen und Drehen des Rändel- rades 3 zu gewährleisten. Um unabhängig von der jeweiligen relativen axialen Stellung zwischen Hohl welle 1 und Innenwelle 2 immer einen auf Drehung wirkenden Eingriff zwischen diesen beiden Wellen zu haben, ist auf der Innenwelle 2 ein kurzer radialer Stift 5 vorgesehen, der in einem Schlitz 6 verläuft, der sich in der Wandung der Hohlwelle 1 befindet und parallel zur Wellenachse verläuft. Die Lage der Wellen 1 und 2, des Stiftes 5 und des Schlitzes 6 ergibt sich insbesondere deutlich aus der Fig. 2.

Die Hohlwelle 1 besitzt in der Nähe ihres in der Fig. 1 rechten Endes eine Nut 7, die zur Aufnahme eines - nicht dargestellten - splintartigen Spreng- ringes dient, durch den die Hohlwelle 1 in axialer Richtung unverrückbar gehalten wird, wenn dieses Ende der Welle durch eine Öffnung in einer andern ebenfalls nicht dargestellten - Gehäusewand gehalten wird, die beispielsweise parallel der links dargestellten Gehäusewand 4 angeordnet ist. Innerhalb dieser rechts gedachten Gehäusewand liegt dann an der Hohlwelle 1 noch ein Vierkant 8 zur Aufnahme eines Zahnrades oder Sperrades, dessen Funktion für den vorliegenden Zusammenhang nicht interessiert. - An dem in der Fig. 1 linken Ende der Wellen 1 bzw. 2 sind ferner zwei weitere Zahnräder 9 bzw. 10 an geordnet, die die Aufgabe haben, die Filmbewegung beim Ablaufen der Feder mit andern Kamerateilen zu kuppeln, insbesondere mit dem Verschlussaufzug bzw. mit einem Hemmwerk.

Die Zahnräder 9 und 10 sitzen lose auf der Welle 2, sind jedoch mit einem trommelartigen Träger 11, 12 verbunden, der ebenfalls auf der Welle 2 lose drehbar ist. Diese Trommel enthält zwei Stirnwände 11 und 12, zwischen denen sich eine Bandfeder 13 befindet, die, wie insbesondere aus Fig. 2 zu ersehen ist, die Trom- mel praktisch auf deren ganzen Umfang umgibt. Das eine, und zwar das in Fig. 2 rechte Ende dieser Band feder 13 liegt lose und leicht verschiebbar auf dem Mantel 19 des trommelartigen Trägers auf, während das andere Ende der Bandfeder 13 an einem Stift 14 (siehe Fig. 1 und 2) befestigt ist, beispielsweise in der Form, dass das Federende, wie die gestrichelten Linien in Fig. 2 erkennen lassen, von innen her teilweise um diesen Stift 14 herum geführt und mit diesem verlötet oder verschweisst ist. Im übrigen ist die Bandfeder 13 so geformt und bemessen, dass sie, solange der Film aufwickelzylinder 17 auf die Trommel 11, 12 nicht aufgesetzt ist, teilweise über den Trommeldurch messer hinausragt, wie dies in den Fig. 1 und 2 am untern Teil dieser Feder 13 zu erkennen ist.

Der Stift 14, der die beiden Trommel-Stirnwände 11 und 12 miteinander verbindet und im übrigen parallel zur Hauptachse der Aufzugfeder verläuft, ragt - siehe Fig. 1 - über die Aussenfläche der rechten Stirnwand 12 hinaus. Er dient hier zum Befestigen des einen Endes der Aufzugfeder 15, die aus einer kräftigen Stahldrahtwendel besteht, welche die Hohlwelle 1 um gibt. Aus Übersichtsgründen ist jeweils nur das linke und das rechte Ende dieser Aufzugfeder 15 dargestellt. Das rechte Ende dieser Aufzugfeder ist an einem kur zen, axial verlaufenden Stift 16 befestigt, der sich auf der Aussenwand der Hohlwelle 1 befindet. Das linke Ende der Aufzugfeder 15 ist mit dem achsen- parallel verlaufenden Stift 14 verbunden, und zwar in der Weise, dass es um diesen Stift herum eine Schlaufe 18 bildet, die lose, d. h. axial verschiebbar, auf dem Stift 14 sitzt. Durch diese Anordnung des linken Federendes 18 auf dem Stift 14 lässt sich die beim Aufziehen bzw. Ablaufen der Feder 15 ver änderliche Länge dieser Feder regulieren, und es ist immer die Gewähr gegeben, dass das linke Federende mit dem Stift 14 und somit mit dem Trägerzylinder 11, 12 in Eingriff bleibt.

Der eigentliche Filmaufwickelzylinder 17, der, wie schon erwähnt, längs aufgeschnitten dargestellt ist, ist der besseren Übersichtlichkeit halber nicht in seiner endgültigen Lage gezeichnet, sondern etwas nach rechts versetzt. Das linke Ende dieses Zylinders 17 ist offen, während das rechte Ende am Flansch bis auf eine Öffnung geschlossen ist, die dem Aussen durchmesser der Hohlwelle 1 entspricht. Das Auf setzen des Zylinders 17 erfolgt durch eine Bewegung in Richtung des gezeichneten Pfeils. Hierbei wird, z. B. durch eine schmale Zange oder Pinzette, die Bandfeder 13 zunächst so weit nach innen gedrückt, d. h. in Richtung des in Fig. 2 gezeigten kurzen Pfeils, bis der Umfang dieser Feder nicht mehr über den Umfang der beiden Stirnscheiben 11 und 12 der Halte trommel hinausragt. In diesem Zustand lässt sich dann der Aufwickelzylinder 17 auf die Trommel 11, 12 aufschieben, bis die in der Zeichnung linke Flansch- fläche des Zylinders 17 an dem Zahnrad 9 anliegt. In dieser Lage ragt dann das rechte Ende der Hohlwelle 1 so weit aus dem Zylinder 17 heraus, dass man von aussen einen Sprengring oder dergleichen in die Nut 7 der Hohlwelle 1 einschieben kann. - In diesem auf geschobenen Zustand des Zylinders 17 drückt dann die Feder 13 derart gegen die Zylinder-Innenwand, dass eine genügend kraftschlüssige Verbindung zwi schen Trommel und Aufwickelzylinder gewährleistet ist.

Ist die Vorrichtung in der so beschriebenen Weise zusammengesetzt und im Kameragehäuse montiert, so wird das der Vorratspule entnommene Ende des Rollfilms über die Belichtungsbühne hinweg am Auf wickelzylinder 17 befestigt. Zu diesem Zweck ist, wie aus Fig. 3 zu ersehen ist, ein federnder Zylinder 20 vorgesehen, der auf den Zylinder 17 aufschiebbar ist und ihn dabei auf etwa 3/4 seines Umfanges umgibt. Das eine Ende dieses federnden Zylinders 20, dessen axiale Länge etwas geringer als die Spulenlänge sein kann, ist bei 21 etwas aufgebogen, so dass hier das Filmende auf einige Millimeter zwischen den Zylin der 17 und den federnden Zylinder 20 eingeschoben werden kann.

Die Kupplungsfeder 13 an dem zylindrischen Spulenträger 11, 12 kann durch einen Friktionsbelag ersetzt werden, der auf der Aussenfläche der Trommel wandung 19 (Fig. 2) aufliegt und etwa aus Gummi oder Filz besteht.

Die für das aufziehbare Federwerk notwendige Ablaufsperre kann beispielsweise so ausgebildet sein, dass eines der auf der Welle 1, 2 sitzenden Zahnräder mit Sägezähnen versehen ist, die in bekannter Weise gegen eine Sperrklinke drücken. Hierfür lässt sich bei spielsweise eines der Zahnräder 9 bzw. 10 benutzen oder auch ein Zahnrad, das am rechten Ende der Welle 1, 2 auf den Mehrkant 8 aufgesetzt werden kann. Am praktischsten ist es, die Aufzugsperre derart mit dem Verschlussauslöser zu kuppeln, dass unmittelbar nach erfolgtem Drücken des Auslöseknopfes die Trans portbewegung für eine Filmbreite freigegeben ist.


Claims of CH340412


PATENTANSPRUCH I Rollfilm-Aufzugvorrichtung mit Federwerk, das die Kraft für den Transport mindestens mehrerer Einzelbilder des Films speichert, dadurch gekenn zeichnet, dass sie aus einem hohlen Filmaufwickel- zylinder besteht, in dessen Innern die Aufzugfeder als axial verlaufende Wendel angeordnet ist. UNTERANSPRÜCHE 1. Vorrichtung nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufzugfeder auf und entlang einer die Zylinderachse durchsetzenden, von aussen drehbaren Aufzugwelle angeordnet ist. 2. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Federende fest an der Aufzugwelle, z. B. an einem auf dieser radial angeordneten Dorn, das andere Feder ende lose an einem achsenparallelen Stift befestigt ist, der sich an einer drehbar auf der Aufzugwelle sitzen- den Trommel befindet, mit der der Vilmaufwickel- zylinder sowie die Kupplungsteile für die Transport walze in Verbindung stehen. 3. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Federende den achsenparallelen Stift derart lose um greift, dass es entsprechend der beim Aufziehen und Ablaufen der Aufzugfeder wechselnden axialen-Feder- länge sich an diesem entlang bewegt. 4. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des achsenparallelen Stiftes ein Viertel bis ein Achtel der Spulenlänge beträgt. 5. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die am Ende der Aufzugwelle sitzende Trommel mit Vriktions- mitteln, z. B. einer an ihren Umfang verlaufenden Bandfeder, zur Kupplung mit dem darüber gescho benen Aufwickelzylinder versehen ist. 6. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auf zugwelle hohl ausgebildet ist und in ihr eine koaxiale Innenwelle, die mit einem von der Gehäuseaussen seite bedienbaren Rändelrad verbunden ist, längs verschiebbar angeordnet ist. 7. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Innen welle einen kurzen radialen Stift trägt, der in einen achsenparallelen Schlitz in der Wandung der Hohl welle ragt und damit die beiden Wellen auf Drehung miteinander kuppelt. B. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Innen welle mittels des im Ruhezustand an der Gehäuse- aussdnwand anliegenden Rändelrades so weit axial herausziehbar ist, dass ein bequemes Aufziehen der Feder möglich ist. 9. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das der Trommel entgegengesetzte Ende der Aufzugwelle aus dem Aufwickelzylinder und dem Kamerage häuse herausragt und als Mehrkant ausgebildet ist, auf dem der Aufzugknopf unter Sicherung mittels eines Sprengringes aufsitzt. 10. Vorrichtung nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass über die Mantelfläche des Auf wickelzylinders ein federndes Klemmstück zum Be festigen des Filmendes gezogen ist. PATENTANSPRUCH II Verwendung der Vorrichtung nach Patentanspruch I in Kameras von sehr kleinen Ausmassen mit Film format unter 24 x 36 mm. UNTERANSPRUCH 11. Verwendung nach Patentanspruch Il, in Ka meras mit parallel zur Objektivachse liegenden Spulen achsen.