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Description of CH340412
Bei der Lösung der Aufgabe, ein aufziehbares Federwerk für den Rollfilmtransport
zu schaffen, treten besonders grosse konstruktive Schwierigkeiten auf. Es liegt
an sich in der Natur der Sache, dass der artige aufziehbare Federwerke für den
Rollfilm transport hauptsächlich bei solchen Kameras ge wünscht wird, die kleine
Abmessungen besitzen. Ge rade dann aber, wenn mit dem vorhandenen Raum gespart
werden muss, ist die Anbringung von uhr- werkartigen Aufzugvorrichtungen, die
beispielsweise mit Bandfedern arbeiten, sehr unerwünscht.
Die vorliegende Erfindung hat eine Rollfilm-Auf- zugvorrichtung mit Federwerk
zum Gegenstand, die eine grösstmögliche Raumausnutzung gestattet und es daher
ermöglicht, die Vorrichtung so klein zu bauen, dass sie in besonders günstiger
Weise in Verbindung mit Kleinkameras, z. B. Geheimkameras oder Arm bandkameras,
angewendet werden kann.
Die Erfindung besteht darin, dass der Filmauf- wickelzylinder, bei dessen
Drehung der Film trans portiert wird, hohl ausgebildet ist und in seinem Innern
eine Aufzugfeder trägt, die als axial verlaufende Wendel konstruiert ist. Eine
solche Wendel, deren Länge etwa der Spulenlänge, d. h. der Filmbreite ent
spricht, lässt sich z.B. aus geeignetem Federmaterial, insbesondere Stahldraht,
so herstellen, dass sie bei spielsweise bei Kleinkameras mit einem Bildformat
von 14x20 mm eine Kraft zu speichern vermag, die dem Transport von 10, 20 oder
gegebenenfalls auch noch mehr Einzelbildern entspricht. - Die Aufzug feder ist
zweckmässig so angeordnet, dass sie eine Welle, die mittels eines Knopfes oder
eines Rändel- rades von aussen gedreht werden kann, umgibt. Dabei ist
vorteilhaft das eine Ende der wendelförmigen Aufzugfeder an dieser Aufzugwelle
befestigt, während das andere Ende der Aufzugfeder mittelbar oder un mittelbar
an einem trommelartigen Träger für den hohlen Aufwickelzylinder befestigt ist.
Die Mantel fläche dieses trommelartigen Trägers ist zweckmässig so beschaffen,
dass die Innenseite des hohlen Auf wickelzylinders auf der Mantelfläche dieser
Trommel unter Reibung oder Druck aufliegt. Diese Reibung oder dieser Druck ist
vorteilhaft so bemessen, dass beim Ablaufen der Aufzugfeder relativ zur
feststehenden Aufzugwelle der Aufzugwicklerzylinder mit einer Kraftschlüssigkeit,
die für den gesamten Vilmtrans- port und gegebenenfalls zum Aufziehen des Ver
schlusses notwendig ist, mitgenommen wird. Zum Abnehmen des Aufwickelzylinders
von der Aufzug welle genügt dann eine von Hand ausgeübte Kraft in axialer
Richtung, um die Reibungskupplung zwischen der Trägertrommel und dem
Aufwickelzylinder zu lösen.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstan des wird nachfolgend an Hand der
beigefügten Zeich nung näher erläutert. Es stellen dar Fig. 1 eine Seitenansicht
der Aufzugvorrichtung bei längs aufgeschnittenem Aufwickelzylinder im Massstab
von etwa 4:1, Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie 1-I der Fig. 1, jedoch im
Massstab von etwa 8:1, Fig. 3 ein Einzelelement der Gesamtordnung, wiederum im
Massstab von etwa 4:1.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Aufzugwelle 1 darge stellt. In dieser auf den
grössten Teil ihrer Länge hohl ausgebildeten Welle verläuft konzentrisch eine
Welle 2, die mit einem Rändelrad 3 in Verbindung steht. Dieses Rändelrad
befindet sich jenseits der Aufwickel- vorrichtung an der Aussenseite des
Kameragehäuses, das in Fig. 1 mit 4 angedeutet ist. Die Innenwelle 2 ist gegen
die Welle 1 in der Weise axial verschiebbar, dass für den eigentlichen
Aufziehvorgang das Rändel- rad 3 - ähnlich wie die Krone einer Taschenuhr um
mehrere Millimeter herausbewegt werden kann, um ein bequemeres Erfassen und
Drehen des Rändel- rades 3 zu gewährleisten. Um unabhängig von der jeweiligen
relativen axialen Stellung zwischen Hohl welle 1 und Innenwelle 2 immer einen
auf Drehung wirkenden Eingriff zwischen diesen beiden Wellen zu haben, ist auf
der Innenwelle 2 ein kurzer radialer Stift 5 vorgesehen, der in einem Schlitz 6
verläuft, der sich in der Wandung der Hohlwelle 1 befindet und parallel zur
Wellenachse verläuft. Die Lage der Wellen 1 und 2, des Stiftes 5 und des
Schlitzes 6 ergibt sich insbesondere deutlich aus der Fig. 2.
Die Hohlwelle 1 besitzt in der Nähe ihres in der Fig. 1 rechten Endes eine Nut
7, die zur Aufnahme eines - nicht dargestellten - splintartigen Spreng- ringes
dient, durch den die Hohlwelle 1 in axialer Richtung unverrückbar gehalten wird,
wenn dieses Ende der Welle durch eine Öffnung in einer andern ebenfalls nicht
dargestellten - Gehäusewand gehalten wird, die beispielsweise parallel der links
dargestellten Gehäusewand 4 angeordnet ist. Innerhalb dieser rechts gedachten
Gehäusewand liegt dann an der Hohlwelle 1 noch ein Vierkant 8 zur Aufnahme eines
Zahnrades oder Sperrades, dessen Funktion für den vorliegenden Zusammenhang
nicht interessiert. - An dem in der Fig. 1 linken Ende der Wellen 1 bzw. 2 sind
ferner zwei weitere Zahnräder 9 bzw. 10 an geordnet, die die Aufgabe haben, die
Filmbewegung beim Ablaufen der Feder mit andern Kamerateilen zu kuppeln,
insbesondere mit dem Verschlussaufzug bzw. mit einem Hemmwerk.
Die Zahnräder 9 und 10 sitzen lose auf der Welle 2, sind jedoch mit einem
trommelartigen Träger 11, 12 verbunden, der ebenfalls auf der Welle 2 lose
drehbar ist. Diese Trommel enthält zwei Stirnwände 11 und 12, zwischen denen
sich eine Bandfeder 13 befindet, die, wie insbesondere aus Fig. 2 zu ersehen ist,
die Trom- mel praktisch auf deren ganzen Umfang umgibt. Das eine, und zwar das
in Fig. 2 rechte Ende dieser Band feder 13 liegt lose und leicht verschiebbar
auf dem Mantel 19 des trommelartigen Trägers auf, während das andere Ende der
Bandfeder 13 an einem Stift 14 (siehe Fig. 1 und 2) befestigt ist,
beispielsweise in der Form, dass das Federende, wie die gestrichelten Linien in
Fig. 2 erkennen lassen, von innen her teilweise um diesen Stift 14 herum geführt
und mit diesem verlötet oder verschweisst ist. Im übrigen ist die Bandfeder 13
so geformt und bemessen, dass sie, solange der Film aufwickelzylinder 17 auf die
Trommel 11, 12 nicht aufgesetzt ist, teilweise über den Trommeldurch messer
hinausragt, wie dies in den Fig. 1 und 2 am untern Teil dieser Feder 13 zu
erkennen ist.
Der Stift 14, der die beiden Trommel-Stirnwände 11 und 12 miteinander verbindet
und im übrigen parallel zur Hauptachse der Aufzugfeder verläuft, ragt - siehe
Fig. 1 - über die Aussenfläche der rechten Stirnwand 12 hinaus. Er dient hier
zum Befestigen des einen Endes der Aufzugfeder 15, die aus einer kräftigen
Stahldrahtwendel besteht, welche die Hohlwelle 1 um gibt. Aus Übersichtsgründen
ist jeweils nur das linke und das rechte Ende dieser Aufzugfeder 15 dargestellt.
Das rechte Ende dieser Aufzugfeder ist an einem kur zen, axial verlaufenden
Stift 16 befestigt, der sich auf der Aussenwand der Hohlwelle 1 befindet. Das
linke Ende der Aufzugfeder 15 ist mit dem achsen- parallel verlaufenden Stift 14
verbunden, und zwar in der Weise, dass es um diesen Stift herum eine Schlaufe 18
bildet, die lose, d. h. axial verschiebbar, auf dem Stift 14 sitzt. Durch diese
Anordnung des linken Federendes 18 auf dem Stift 14 lässt sich die beim
Aufziehen bzw. Ablaufen der Feder 15 ver änderliche Länge dieser Feder
regulieren, und es ist immer die Gewähr gegeben, dass das linke Federende mit
dem Stift 14 und somit mit dem Trägerzylinder 11, 12 in Eingriff bleibt.
Der eigentliche Filmaufwickelzylinder 17, der, wie schon erwähnt, längs
aufgeschnitten dargestellt ist, ist der besseren Übersichtlichkeit halber nicht
in seiner endgültigen Lage gezeichnet, sondern etwas nach rechts versetzt. Das
linke Ende dieses Zylinders 17 ist offen, während das rechte Ende am Flansch bis
auf eine Öffnung geschlossen ist, die dem Aussen durchmesser der Hohlwelle 1
entspricht. Das Auf setzen des Zylinders 17 erfolgt durch eine Bewegung in
Richtung des gezeichneten Pfeils. Hierbei wird, z. B. durch eine schmale Zange
oder Pinzette, die Bandfeder 13 zunächst so weit nach innen gedrückt, d. h. in
Richtung des in Fig. 2 gezeigten kurzen Pfeils, bis der Umfang dieser Feder
nicht mehr über den Umfang der beiden Stirnscheiben 11 und 12 der Halte trommel
hinausragt. In diesem Zustand lässt sich dann der Aufwickelzylinder 17 auf die
Trommel 11, 12 aufschieben, bis die in der Zeichnung linke Flansch- fläche des
Zylinders 17 an dem Zahnrad 9 anliegt. In dieser Lage ragt dann das rechte Ende
der Hohlwelle 1 so weit aus dem Zylinder 17 heraus, dass man von aussen einen
Sprengring oder dergleichen in die Nut 7 der Hohlwelle 1 einschieben kann. - In
diesem auf geschobenen Zustand des Zylinders 17 drückt dann die Feder 13 derart
gegen die Zylinder-Innenwand, dass eine genügend kraftschlüssige Verbindung zwi
schen Trommel und Aufwickelzylinder gewährleistet ist.
Ist die Vorrichtung in der so beschriebenen Weise zusammengesetzt und im
Kameragehäuse montiert, so wird das der Vorratspule entnommene Ende des
Rollfilms über die Belichtungsbühne hinweg am Auf wickelzylinder 17 befestigt.
Zu diesem Zweck ist, wie aus Fig. 3 zu ersehen ist, ein federnder Zylinder 20
vorgesehen, der auf den Zylinder 17 aufschiebbar ist und ihn dabei auf etwa 3/4
seines Umfanges umgibt. Das eine Ende dieses federnden Zylinders 20, dessen
axiale Länge etwas geringer als die Spulenlänge sein kann, ist bei 21 etwas
aufgebogen, so dass hier das Filmende auf einige Millimeter zwischen den Zylin
der 17 und den federnden Zylinder 20 eingeschoben werden kann.
Die Kupplungsfeder 13 an dem zylindrischen Spulenträger 11, 12 kann durch einen
Friktionsbelag ersetzt werden, der auf der Aussenfläche der Trommel wandung 19
(Fig. 2) aufliegt und etwa aus Gummi oder Filz besteht.
Die für das aufziehbare Federwerk notwendige Ablaufsperre kann beispielsweise so
ausgebildet sein, dass eines der auf der Welle 1, 2 sitzenden Zahnräder mit
Sägezähnen versehen ist, die in bekannter Weise gegen eine Sperrklinke drücken.
Hierfür lässt sich bei spielsweise eines der Zahnräder 9 bzw. 10 benutzen oder
auch ein Zahnrad, das am rechten Ende der Welle 1, 2 auf den Mehrkant 8
aufgesetzt werden kann. Am praktischsten ist es, die Aufzugsperre derart mit dem
Verschlussauslöser zu kuppeln, dass unmittelbar nach erfolgtem Drücken des
Auslöseknopfes die Trans portbewegung für eine Filmbreite freigegeben ist.
Claims of CH340412
PATENTANSPRUCH I Rollfilm-Aufzugvorrichtung mit Federwerk, das die Kraft für den
Transport mindestens mehrerer Einzelbilder des Films speichert, dadurch gekenn
zeichnet, dass sie aus einem hohlen Filmaufwickel- zylinder besteht, in dessen
Innern die Aufzugfeder als axial verlaufende Wendel angeordnet ist.
UNTERANSPRÜCHE 1. Vorrichtung nach Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufzugfeder auf und entlang einer die Zylinderachse durchsetzenden, von
aussen drehbaren Aufzugwelle angeordnet ist. 2. Vorrichtung nach Patentanspruch
I und Unter anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Federende fest an
der Aufzugwelle, z. B. an einem auf dieser radial angeordneten Dorn, das andere
Feder ende lose an einem achsenparallelen Stift befestigt ist, der sich an einer
drehbar auf der Aufzugwelle sitzen- den Trommel befindet, mit der der
Vilmaufwickel- zylinder sowie die Kupplungsteile für die Transport walze in
Verbindung stehen. 3. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Federende den achsenparallelen Stift
derart lose um greift, dass es entsprechend der beim Aufziehen und Ablaufen der
Aufzugfeder wechselnden axialen-Feder- länge sich an diesem entlang bewegt. 4.
Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Länge des achsenparallelen Stiftes ein Viertel bis ein Achtel der
Spulenlänge beträgt. 5. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die am Ende der Aufzugwelle sitzende Trommel mit
Vriktions- mitteln, z. B. einer an ihren Umfang verlaufenden Bandfeder, zur
Kupplung mit dem darüber gescho benen Aufwickelzylinder versehen ist. 6.
Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Auf zugwelle hohl ausgebildet ist und in ihr eine koaxiale Innenwelle,
die mit einem von der Gehäuseaussen seite bedienbaren Rändelrad verbunden ist,
längs verschiebbar angeordnet ist. 7. Vorrichtung nach Patentanspruch I und
Unter anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Innen welle einen kurzen
radialen Stift trägt, der in einen achsenparallelen Schlitz in der Wandung der
Hohl welle ragt und damit die beiden Wellen auf Drehung miteinander kuppelt. B.
Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Innen welle mittels des im Ruhezustand an der Gehäuse- aussdnwand
anliegenden Rändelrades so weit axial herausziehbar ist, dass ein bequemes
Aufziehen der Feder möglich ist. 9. Vorrichtung nach Patentanspruch I und Unter
ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das der Trommel
entgegengesetzte Ende der Aufzugwelle aus dem Aufwickelzylinder und dem Kamerage
häuse herausragt und als Mehrkant ausgebildet ist, auf dem der Aufzugknopf unter
Sicherung mittels eines Sprengringes aufsitzt. 10. Vorrichtung nach
Patentanspruch I, dadurch gekennzeichnet, dass über die Mantelfläche des Auf
wickelzylinders ein federndes Klemmstück zum Be festigen des Filmendes gezogen
ist. PATENTANSPRUCH II Verwendung der Vorrichtung nach Patentanspruch I in
Kameras von sehr kleinen Ausmassen mit Film format unter 24 x 36 mm.
UNTERANSPRUCH 11. Verwendung nach Patentanspruch Il, in Ka meras mit parallel
zur Objektivachse liegenden Spulen achsen.