Publication number:CH359027
Publication date:
1961-12-15
Inventor:
CHIM STEINECK RUDOLF DR ING (CH)
Applicant:
CHIM R STEINECK DR ING (CH)
Classification:
- international:G03B17/30; G03B17/30; - european: G03B17/30
Application number:
CHD359027 19580430
Priority number(s):
ATX359027 19571017

Mosaics

Original document


Description of CH359027


Filmspule Es sind allgemein Filmspulen bekannt, bei denen das zugeschnittene Filmbandende in Klemmein- richtungen festgehalten wird, die sich in einem im Spulenkörper vorgesehenen Schlitz befinden. Um nach der Belichtung des Films diesen von der Spule lösen zu können, muss man das Filmbandende dicht am Schlitz abreissen. Das vorerst im Schlitz verblei bende restliche Filmstück muss dann vor dem Ein setzen eines neuen Films aus dem Spulenschlitz ent fernt werden.

Sind jedoch an der Filmspule selbst Nasen ange bracht, die zum Festhalten des Films in dessen Per foration eingreifen, und wird dabei der Film mit einer üblichen Ringfeder gehalten, so muss man ihn bei Verwendung einer solchen Spule nach dem Belichten entweder ebenfalls abreissen oder die Ring feder entfernen. Im letzteren Falle besteht die Ge fahr des Fingernagel-Abbrechens, weil die Ringfeder verhältnismässig stark sein muss, um ihrer Aufgabe zu genügen.

Es sind ferner Filmspulen bekannt mit einer den Spulenumfang teilweise umschlingenden Filmhalte feder, die mit nach innen weisenden, z. B. ausge stanzten Nasen zum Einhängen von Perforations löchern des zu befestigenden Films versehen sind.

Die Erfindung betrifft eine Filmspule mit einer den Spulenumfang teilweise umschlingenden Film haltefeder, die mit nach innen weisenden Nasen zum Einhängen des zu befestigenden Films versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die den Spulenkörper etwa auf die Hälfte seines Umfanges umgebende Haltefeder einen in einen radialen, in seiner Breite die Dicke der Feder übertreffenden Schlitz der Spule einsteckbaren Lappen aufweist, dessen Ansatzstelle bei tangentialen Druck gegen das Federende bis zum Anlegen an die dem gekrümmten Teil der Feder ent gegengesetzte Kante des Schlitzes angedrückt wird. Dies ermöglicht, dass die Haltefeder nicht allzu straff am Spulenkörper anzuliegen braucht und den noch ein sicheres Haften des Filmbandendes unter allen Umständen gewährleistet ist. Dies ist von be sonderem Vorteil bei besonders kleinen Filmpatronen, welche bei Kameras verwendet werden, die eine nur geringe Bauhöhe von etwa 17 bis 18 mm auf weisen. Es braucht auch bei den erfindungsgemässen Spulen der Film weder zugespitzt noch in Schlitze im Inneren der Spule eingelegt, noch mit Klebe band festgeklebt zu werden. Es besteht ferner auf keinen Fall die Möglichkeit des Herausrutschens des Filmbandendes vor oder während des Zurückspulens des belichteten Films.

Der Erfindungsgegenstand soll nun an Hand der Zeichnungen näher erläutert werden.

Fig. 1 zeigt die komplette Filmkassette oder -patrone teilweise im Schnitt, teilweise in Ansicht. Fig. 2 ist ein Schnitt nach der Linie II-11 in Fig. 1. Fig. 3 zeigt die Filmspule von der Seite mit einem Führungsring. Fig.4 ist eine Ansicht der abgewik- kelten Bogenfeder und Fig. 5 ein Schnitt nach der Linie V-V in Fig. 4. Fig. 6 veranschaulicht eine erste Ausführungsform und Fig. 7 eine zweite Ausführungs form der einsatzfertigen Bogenfeder in axonometri- scher Darstellung.

Die komplette Filmpatrone weist in üblicher Weise ein Kassettenrohr 1 auf, das aus Bandstahl gestanzt, abgekantet und zu einem zylindrischen Körper gebogen ist, der an einer Seite einen vom eingelegten Filmband 3 durchsetzten Längsschlitz 2 aufweist. Dieser Längsschlitz ist mit eingeklebten, schwarzem Samt zu einer lichtdichten Schleuse (auch Kassettenmaul genannt) ausgebildet.

Es sei erwähnt, dass der Aussendurchmesser des beschriebenen fertigen Kassettenrohres 1 nur etwa 15 mm betragen kann. An beiden Seiten des Rohres ist dieses mit Warzen oder kleinen Buckeln 5 ver sehen, welche zum Verriegeln der beiden seitlichen Kappen 6, 7 dienen. Diese bestehen bevorzugt aus gestanzten und gebogenem Messingblech, das im Zuge seiner Herstellung abschliessend gelocht wurde. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, dass die Kappen 6, 7 das Kassettenrohr 1 beidseitig dicht über greifen.

Die Filmspule 8 besteht aus einem Spulenkörper 9, der seitlich von Führungsflanschen 10, 11 begrenzt ist, sowie eine Durchmesserverringerung durch ringförmige Ausnehmungen besitzt. An einer Seite der Spule ist eine konische Ausnehmung 12 mit einem Quersteg 13 vorgesehen, die als Zentrierung und als Kupplungsorgan für den Transportantrieb des Films in der Kamera dient. Auf der gegenüberliegenden Seite der Spule ist eine ähnliche leicht konische axiale Zentrierbohrung 14. vorgesehen. Ferner ist auf dieser Seite ein Mitnehmerring 15 aufgepresst, der Mitneh- mernasen 15' aufweist. In diese Mitnehmernasen greift beim Rückspulen des belichteten Films die Rückwickelwelle der Kamera ein, welche bei Ge brauch der Kamera so tief im Inneren des Spulen kernes sitzt, dass der Quersteg der Welle nicht mehr im Bereich der Mitnehmernasen liegt.

Es ist bemerkenswert, dass der Durchmesser des Spulenkörpers 9 nur etwa 9,0 mm beträgt, welche geringe Abmessung die sichere Befestigung des Films mittels einer im Schlitz angeordneten bekannten Klemmvorrichtung nicht erlaubt.

Es ist daher eine Bogenfeder 16 besonderer Art angeordnet, die nach einer ersten Ausführungsform aus einem bogenförmigen (gekrümmten) Teil 17 und einem angebogenen Lappen 18 besteht. Der Lappen greift in diesem Fall zur Gänze in einen diametral durch den Spulenkörper 9 gehenden Schlitz 19 ein, der sich beidseitig gegen die Mitte der Spule ver jüngt und kommt dabei an gegenüberliegenden Stellen 20, 21 des Schlitzes anzuliegen. Der bogenförmige Teil 17 der Feder 16 hingegen umfasst nahezu die Hälfte des Spulenumfanges und bildet mit dem ge raden Lappen 18 einen fast geschlossenen Ring. Da bei endet das dem angebogenen Lappen 18 abgewen dete Ende 22 der Feder über dem Schlitz 19, so dass es leicht möglich ist, dieses Ende der Feder etwa mit dem Nagel eines Fingers anzuheben, um das Filmband 3 einschieben zu können. Das Anliegen des Lappens 18 an gegenüberliegenden Stellen 20, 21 im Schlitz 19 und das Anliegen des gebogenen Feder teiles 17 am Spulenumfang ergibt eine einwandfreie Verspannung der Feder 16, die ihren einwandfreien Sitz am Spulenkörper ermöglicht. Es ist zu erkennen, dass für die Montage der Feder 16 keinerlei Werkzeug erforderlich ist, diese wird vielmehr nach dem Ruf pressen des Führungsringes 15 einfach am Spulen körper 9 eingehängt. Im gebogenen Teil 17 der Feder 16 ist mindestens ein Paar von Nasen 23 beim Ausführungsbeispiel sind es zwei Paare - vor gesehen, die aus der Feder 16 ausgestanzte und herausgebogene Teile sind. Sie weisen mit ihrer Spitze in die Einführungsrichtung des Filmbandendes und stellen Widerhaken dar, in welche sich das Film ende mittels der Perforation beim Einschieben von selbst einhängt. Durch das Zusammenwirken der Nasen 23 mit den Ausnehmungen am Spulenkern 9 tritt die Feder 16 in Funktion. Dabei liegt die Feder 16 derart in dem achsenparallelen Schlitz 19, dass sich ihr den Spulenkern 9 umschlingendes Teil bei tangentialem Druck auf dessen vorderes Ende vom Spulenkern 9 abhebt.

Gemäss einer zweiten Ausführungsform der Bo genfeder (Fig. 7) hat diese ausser ihrem gekrümmten, bogenförmigen Teil, der etwa eine Breite entspre chend der Filmbreite hat, einen schmalen Lappen 18', dessen Breite der Schlitzbreite in der Spule ent spricht. Dieser Lappen hat dieselbe Krümmung wie der breitere bogenförmige Teil 17 der Feder und ist an seinem Ende unter Bildung einer Zunge 18" hakenförmig nach innen abgebogen. Dabei umschliesst die gesamte Feder zweckmässig mehr als die Hälfte des Spulenkerns.

Bei Verwendung dieser Feder wird der Film zu nächst derart auf den Kern gelegt, dass der Schlitz in den Spulen freibleibt.

Daraufhin wird die hakenförmige abgebogene Zunge der Feder in den Schlitz gesteckt und die Feder auf den Spulenkern gedrückt. Durch leichtes Anziehen am Film rutschen die vorstehenden Nasen der Bo genfeder in die Perforation des Films, wodurch der Film festhängt. Um den Film abnehmen zu können, ist es nur nötig, den Film in Richtung der Haken zurückzuschieben, worauf er sich von der Feder löst.


Claims of CH359027


PATENTANSPRUCH Filmspule mit einer den Spulenumfang teilweise um schlingenden Filmhaltefeder, die mit nach innen wei senden Nasen zum Einhängen des zu befestigenden Films versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die den Spulenkörper etwa auf die Hälfte seines Umfangs umgebende Haltefeder einen in einen radialen, in sei ner Breite die Dicke der Feder übertreffenden Schlitz der Spule einsteckbaren Lappen aufweist, dessen An satzstelle bei tangentialem Druck gegen das Feder ende bis zum Anlegen an die dem gekrümmten Teil der Feder entgegengesetzte Kante des Schlitzes ange drückt wird. UNTERANSPRÜCHE 1. Filmspule nach Patentanspruch, dadurch ge kennzeichnet, dass sich der diametral durchgehende Schlitz beidseitig gegen das Innere des Spulenkerns verjüngt und dass der Lappen der Haltefeder an diametral gegenüberliegenden Stellen des Schlitzes anliegt. 2. Filmspule nach Unteranspruch 1, dadurch ge kennzeichnet, dass das dem angebogenen Lappen ab gewendete Ende des gekrümmten Teils der Halte feder die Kante des Spulenschlitzes derart übergreift, dass die Haltefeder für das Einschieben des. Films leicht abhebbar ist. 3. Filmspule nach Unteranspruch 2, dadurch ge kennzeichnet, dass die Breite des gekrümmten Teils der Haltefeder angenähert der Breite des Spulenkerns entspricht, hingegen der angebogene Lappen eine ge ringere Breite hat. 4. Filmspule nach Unteranspruch 3, dadurch ge kennzeichnet, dass der angebogene Lappen der Haltefeder den Kernschlitz angenähert auf den gesam ten Kerndurchmesser durchsetzt. 5. Filmspule nach Unteranspruch 3, dadurch ge kennzeichnet, dass die Länge des angebogenen Lap pens der Haltefeder dem Durchmesser des Kerns ent spricht und an seinem freien Rand eine senkrechte, dem Haltefederteil abgewendete Abbiegung aufweist, die sich um eine diametral zur- Einführung des Lappens liegende Schlitzkante des Kerns legt.