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Description of CH359027
Filmspule Es sind allgemein Filmspulen bekannt, bei denen das zugeschnittene
Filmbandende in Klemmein- richtungen festgehalten wird, die sich in einem im
Spulenkörper vorgesehenen Schlitz befinden. Um nach der Belichtung des Films
diesen von der Spule lösen zu können, muss man das Filmbandende dicht am Schlitz
abreissen. Das vorerst im Schlitz verblei bende restliche Filmstück muss dann
vor dem Ein setzen eines neuen Films aus dem Spulenschlitz ent fernt werden.
Sind jedoch an der Filmspule selbst Nasen ange bracht, die zum Festhalten des
Films in dessen Per foration eingreifen, und wird dabei der Film mit einer
üblichen Ringfeder gehalten, so muss man ihn bei Verwendung einer solchen Spule
nach dem Belichten entweder ebenfalls abreissen oder die Ring feder entfernen.
Im letzteren Falle besteht die Ge fahr des Fingernagel-Abbrechens, weil die
Ringfeder verhältnismässig stark sein muss, um ihrer Aufgabe zu genügen.
Es sind ferner Filmspulen bekannt mit einer den Spulenumfang teilweise
umschlingenden Filmhalte feder, die mit nach innen weisenden, z. B. ausge
stanzten Nasen zum Einhängen von Perforations löchern des zu befestigenden Films
versehen sind.
Die Erfindung betrifft eine Filmspule mit einer den Spulenumfang teilweise
umschlingenden Film haltefeder, die mit nach innen weisenden Nasen zum Einhängen
des zu befestigenden Films versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die den
Spulenkörper etwa auf die Hälfte seines Umfanges umgebende Haltefeder einen in
einen radialen, in seiner Breite die Dicke der Feder übertreffenden Schlitz der
Spule einsteckbaren Lappen aufweist, dessen Ansatzstelle bei tangentialen Druck
gegen das Federende bis zum Anlegen an die dem gekrümmten Teil der Feder ent
gegengesetzte Kante des Schlitzes angedrückt wird. Dies ermöglicht, dass die
Haltefeder nicht allzu straff am Spulenkörper anzuliegen braucht und den noch
ein sicheres Haften des Filmbandendes unter allen Umständen gewährleistet ist.
Dies ist von be sonderem Vorteil bei besonders kleinen Filmpatronen, welche bei
Kameras verwendet werden, die eine nur geringe Bauhöhe von etwa 17 bis 18 mm auf
weisen. Es braucht auch bei den erfindungsgemässen Spulen der Film weder
zugespitzt noch in Schlitze im Inneren der Spule eingelegt, noch mit Klebe band
festgeklebt zu werden. Es besteht ferner auf keinen Fall die Möglichkeit des
Herausrutschens des Filmbandendes vor oder während des Zurückspulens des
belichteten Films.
Der Erfindungsgegenstand soll nun an Hand der Zeichnungen näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt die komplette Filmkassette oder -patrone teilweise im Schnitt,
teilweise in Ansicht. Fig. 2 ist ein Schnitt nach der Linie II-11 in Fig. 1.
Fig. 3 zeigt die Filmspule von der Seite mit einem Führungsring. Fig.4 ist eine
Ansicht der abgewik- kelten Bogenfeder und Fig. 5 ein Schnitt nach der Linie V-V
in Fig. 4. Fig. 6 veranschaulicht eine erste Ausführungsform und Fig. 7 eine
zweite Ausführungs form der einsatzfertigen Bogenfeder in axonometri- scher
Darstellung.
Die komplette Filmpatrone weist in üblicher Weise ein Kassettenrohr 1 auf, das
aus Bandstahl gestanzt, abgekantet und zu einem zylindrischen Körper gebogen ist,
der an einer Seite einen vom eingelegten Filmband 3 durchsetzten Längsschlitz 2
aufweist. Dieser Längsschlitz ist mit eingeklebten, schwarzem Samt zu einer
lichtdichten Schleuse (auch Kassettenmaul genannt) ausgebildet.
Es sei erwähnt, dass der Aussendurchmesser des beschriebenen fertigen
Kassettenrohres 1 nur etwa 15 mm betragen kann. An beiden Seiten des Rohres ist
dieses mit Warzen oder kleinen Buckeln 5 ver sehen, welche zum Verriegeln der
beiden seitlichen Kappen 6, 7 dienen. Diese bestehen bevorzugt aus gestanzten
und gebogenem Messingblech, das im Zuge seiner Herstellung abschliessend gelocht
wurde. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, dass die Kappen 6, 7 das Kassettenrohr
1 beidseitig dicht über greifen.
Die Filmspule 8 besteht aus einem Spulenkörper 9, der seitlich von
Führungsflanschen 10, 11 begrenzt ist, sowie eine Durchmesserverringerung durch
ringförmige Ausnehmungen besitzt. An einer Seite der Spule ist eine konische
Ausnehmung 12 mit einem Quersteg 13 vorgesehen, die als Zentrierung und als
Kupplungsorgan für den Transportantrieb des Films in der Kamera dient. Auf der
gegenüberliegenden Seite der Spule ist eine ähnliche leicht konische axiale
Zentrierbohrung 14. vorgesehen. Ferner ist auf dieser Seite ein Mitnehmerring 15
aufgepresst, der Mitneh- mernasen 15' aufweist. In diese Mitnehmernasen greift
beim Rückspulen des belichteten Films die Rückwickelwelle der Kamera ein, welche
bei Ge brauch der Kamera so tief im Inneren des Spulen kernes sitzt, dass der
Quersteg der Welle nicht mehr im Bereich der Mitnehmernasen liegt.
Es ist bemerkenswert, dass der Durchmesser des Spulenkörpers 9 nur etwa 9,0 mm
beträgt, welche geringe Abmessung die sichere Befestigung des Films mittels
einer im Schlitz angeordneten bekannten Klemmvorrichtung nicht erlaubt.
Es ist daher eine Bogenfeder 16 besonderer Art angeordnet, die nach einer ersten
Ausführungsform aus einem bogenförmigen (gekrümmten) Teil 17 und einem
angebogenen Lappen 18 besteht. Der Lappen greift in diesem Fall zur Gänze in
einen diametral durch den Spulenkörper 9 gehenden Schlitz 19 ein, der sich
beidseitig gegen die Mitte der Spule ver jüngt und kommt dabei an
gegenüberliegenden Stellen 20, 21 des Schlitzes anzuliegen. Der bogenförmige
Teil 17 der Feder 16 hingegen umfasst nahezu die Hälfte des Spulenumfanges und
bildet mit dem ge raden Lappen 18 einen fast geschlossenen Ring. Da bei endet
das dem angebogenen Lappen 18 abgewen dete Ende 22 der Feder über dem Schlitz
19, so dass es leicht möglich ist, dieses Ende der Feder etwa mit dem Nagel
eines Fingers anzuheben, um das Filmband 3 einschieben zu können. Das Anliegen
des Lappens 18 an gegenüberliegenden Stellen 20, 21 im Schlitz 19 und das
Anliegen des gebogenen Feder teiles 17 am Spulenumfang ergibt eine einwandfreie
Verspannung der Feder 16, die ihren einwandfreien Sitz am Spulenkörper
ermöglicht. Es ist zu erkennen, dass für die Montage der Feder 16 keinerlei
Werkzeug erforderlich ist, diese wird vielmehr nach dem Ruf pressen des
Führungsringes 15 einfach am Spulen körper 9 eingehängt. Im gebogenen Teil 17
der Feder 16 ist mindestens ein Paar von Nasen 23 beim Ausführungsbeispiel sind
es zwei Paare - vor gesehen, die aus der Feder 16 ausgestanzte und
herausgebogene Teile sind. Sie weisen mit ihrer Spitze in die
Einführungsrichtung des Filmbandendes und stellen Widerhaken dar, in welche sich
das Film ende mittels der Perforation beim Einschieben von selbst einhängt.
Durch das Zusammenwirken der Nasen 23 mit den Ausnehmungen am Spulenkern 9 tritt
die Feder 16 in Funktion. Dabei liegt die Feder 16 derart in dem
achsenparallelen Schlitz 19, dass sich ihr den Spulenkern 9 umschlingendes Teil
bei tangentialem Druck auf dessen vorderes Ende vom Spulenkern 9 abhebt.
Gemäss einer zweiten Ausführungsform der Bo genfeder (Fig. 7) hat diese ausser
ihrem gekrümmten, bogenförmigen Teil, der etwa eine Breite entspre chend der
Filmbreite hat, einen schmalen Lappen 18', dessen Breite der Schlitzbreite in
der Spule ent spricht. Dieser Lappen hat dieselbe Krümmung wie der breitere
bogenförmige Teil 17 der Feder und ist an seinem Ende unter Bildung einer Zunge
18" hakenförmig nach innen abgebogen. Dabei umschliesst die gesamte Feder
zweckmässig mehr als die Hälfte des Spulenkerns.
Bei Verwendung dieser Feder wird der Film zu nächst derart auf den Kern gelegt,
dass der Schlitz in den Spulen freibleibt.
Daraufhin wird die hakenförmige abgebogene Zunge der Feder in den Schlitz
gesteckt und die Feder auf den Spulenkern gedrückt. Durch leichtes Anziehen am
Film rutschen die vorstehenden Nasen der Bo genfeder in die Perforation des
Films, wodurch der Film festhängt. Um den Film abnehmen zu können, ist es nur
nötig, den Film in Richtung der Haken zurückzuschieben, worauf er sich von der
Feder löst.
Claims of CH359027
PATENTANSPRUCH Filmspule mit einer den Spulenumfang teilweise um schlingenden
Filmhaltefeder, die mit nach innen wei senden Nasen zum Einhängen des zu
befestigenden Films versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die den
Spulenkörper etwa auf die Hälfte seines Umfangs umgebende Haltefeder einen in
einen radialen, in sei ner Breite die Dicke der Feder übertreffenden Schlitz der
Spule einsteckbaren Lappen aufweist, dessen An satzstelle bei tangentialem Druck
gegen das Feder ende bis zum Anlegen an die dem gekrümmten Teil der Feder
entgegengesetzte Kante des Schlitzes ange drückt wird. UNTERANSPRÜCHE 1.
Filmspule nach Patentanspruch, dadurch ge kennzeichnet, dass sich der diametral
durchgehende Schlitz beidseitig gegen das Innere des Spulenkerns verjüngt und
dass der Lappen der Haltefeder an diametral gegenüberliegenden Stellen des
Schlitzes anliegt. 2. Filmspule nach Unteranspruch 1, dadurch ge kennzeichnet,
dass das dem angebogenen Lappen ab gewendete Ende des gekrümmten Teils der Halte
feder die Kante des Spulenschlitzes derart übergreift, dass die Haltefeder für
das Einschieben des. Films leicht abhebbar ist. 3. Filmspule nach Unteranspruch
2, dadurch ge kennzeichnet, dass die Breite des gekrümmten Teils der Haltefeder
angenähert der Breite des Spulenkerns entspricht, hingegen der angebogene Lappen
eine ge ringere Breite hat. 4. Filmspule nach Unteranspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, dass der angebogene Lappen der Haltefeder den Kernschlitz
angenähert auf den gesam ten Kerndurchmesser durchsetzt. 5. Filmspule nach
Unteranspruch 3, dadurch ge kennzeichnet, dass die Länge des angebogenen Lap
pens der Haltefeder dem Durchmesser des Kerns ent spricht und an seinem freien
Rand eine senkrechte, dem Haltefederteil abgewendete Abbiegung aufweist, die
sich um eine diametral zur- Einführung des Lappens liegende Schlitzkante des
Kerns legt.